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Unsere AGB´s:
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Fischer Sicherheitstechnik
§1 Grundsatz
Diese Bedingungen gelten für alle unsere Verkäufe, Leistungen und Lieferungen. Abweichende Bedingungen des Bestellers oder Nebenabreden gelten nur, soweit sie von uns schriftlich anerkannt wurden.
§2 Auftragserteilung
Unsere Angebote sind freibleibend. Liefermöglichkeit & Preisänderungen bleiben vorbehalten. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Lieferung / Arbeitsleistung und die Annahme durch den Kunden zustande.
§3 Lieferung und Montage
Abbildungen, Maße, Gewichtsangaben und technische Daten sind nur annähernd verbindlich. Für die vereinbarten Liefertermine übernehmen wir keine Garantie. Für die Richtigkeit der vom Besteller zu liefernden Unterlagen wie Zeichnungen, Maße, Schließpläne und ähnliches ist der Besteller selbst verantwortlich. Für Schäden, die auf ungenaue oder unrichtige Angaben des Bestellers beruhen, sind wir nicht verantwortlich.
§4 Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnungen zahlbar. Für spätere Zahlungen werden Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Verzinsung von 5% über dem Basiszinssatz geltend gemacht.
§5 Versand und Montage
Die Waren werden nur auf Gefahr des Bestellers versendet. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Eine Transportversicherung wird auf Wunsch und Kosten des Bestellers abgeschlossen. Rücksendungen haben frei Haus zu erfolgen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum.
§6 Mängel
Mängel der von uns gelieferten Waren sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt schriftlich anzuzeigen. Im Falle einer fristgerechten und berechtigten Reklamation werden wir nach unserer Wahl Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Minderung vornehmen. Ein Rücktritt vom Vertrag kommt erst nach mehrmaligen Nachbesserungsversuchen in Betracht.
§7 Warenrückgabe
Eigens für den Kunden angefertigte Waren, insbesondere angefertigte Zylinder und Schlüssel, können nicht zurückgenommen werden.
§8 Schlüsselanfertigung
Jegliche Ansprüche aufgrund eines nicht funktionierenden angefertigten Schlüssels sind ausgeschlossen, soweit nicht der Original-Schlüssel als Muster vorgelegt wurde. Eine Garantie für die Funktionalität der erstellten Schlüssel kann nur erfolgen, soweit die Zylinder vor Erstellung zur Verfügung standen.
§9 Türöffnungen
Für Schäden bei Türöffnungen übernehmen wir keine Haftung.
§10 Beratung über kriminalpolizeiliche empfohlene Sicherungsmaßnahmen
Wir beraten stets über die von der Kriminalpolizei empfohlenen Sicherungsmaßnahmen, wie folgt:
Für Fenster, Dachfenster und Balkontüren:
Pro lfm 1 Zusatzschloss und eine Bandsicherung
Für Haus- und Kellertüren an der Schlossseite:
1 Zusatzschloss / Querriegel / Mehrfachverrieglung / Schwenkriegelschloss / stabiles Schließblech / Schutzbeschlag. Der Zylinder darf nicht mehr als 3mm überstehen.
Für Haus- und Kellertüren an der Bandseite:
stabile Bänder / Bandsicherung
Für Garagentore:
elektrische Antriebe oder Stangenverschluss
§11 Sicherheitsberatung und Anbringung von Sicherungsmaßnahmen
Einer Anbringung von Sicherungsmaßnahmen an Fenster und Türen geht eine Beratung über den Umfang der notwendigen Maßnahmen voraus. Die von uns angebrachten Maßnahmen erfolgen auf ausdrücklichem Wunsch des Bestellers, auch wenn sie nicht dem von der Kriminalpolizei empfohlenen Umfang entsprechen. Eine Haftung für Schäden, welche durch nicht ausreichende Sicherung entstehen, wird nicht übernommen. Für Folgeschäden, welche trotz zweckerreichte Sicherungsmaßnahmen eingetreten sind, übernehmen wir keine Haftung.
§12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Erzhausen. Gerichtsstand ist Darmstadt
§13 Salvatorische Klausel
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die ungültige Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, welche den hierbei beabsichtigten Zweck soweit wie möglich erreicht.
Stand: Mai 2003
